Behandlungspflege
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Medizinische Versorgung in Ihrem Zuhause
Die Behandlungspflege nach § 37 SGB V umfasst medizinische Leistungen, die vom Arzt verordnet und in Ihrer Häuslichkeit durchgeführt werden können. Die Kosten übernimmt in der Regel die Krankenkasse, lediglich ein kleiner Eigenanteil pro Verordnung fällt für den Patienten an.
Diese Form der Pflege umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die nicht selbst oder durch Angehörige durchgeführt werden können. Dazu gehören unter anderem das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Verbandswechsel, Blutzuckermessung und viele weitere medizinische Leistungen. In bestimmten Fällen kann sogar ergänzend Grundpflege oder hauswirtschaftliche Versorgung ärztlich verordnet werden.
Diese Pflegeform umfasst ärztlich verordnete medizinische Leistungen, die in Ihrer Häuslichkeit von unserem Fachpersonal durchgeführt werden.
- Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen nach § 37 SGB V
- Durchführung durch qualifiziertes Fachpersonal
- Kostenübernahme durch die Krankenkasse (geringer Eigenanteil)
- In Einzelfällen zusätzlich verordnete Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
Häufig gestellte Fragen
Es beinhaltet medizinische Maßnahmen wie das Anziehen von Kompressionsstrümpfen, Verbandswechsel, Blutzuckermessung und andere ärztlich verordnete Behandlungen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für diese Pflegeform. Für den Patienten fällt lediglich ein geringer Eigenanteil pro Verordnung an.
Diese wird vom Arzt verordnet. Nach Ausstellung der Verordnung übernehmen wir die Abstimmung mit Ihrer Krankenkasse und die Durchführung der notwendigen Maßnahmen.
