Home > Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege bietet eine Entlastung für pflegende Angehörige, wenn sie vorübergehend verhindert sind – sei es durch Urlaub, Krankheit oder andere Gründe. Bis zum 30.06.2025 stellt die Pflegekasse hierfür 1.685 € pro Jahr zur Verfügung. Ergänzend können bislang 1.685 € aus der Kurzzeitpflege umgewidmet werden.
Ab dem 01.07.2025 tritt ein neues gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Kraft. Dieses beträgt insgesamt 3.539 € pro Jahr und kann flexibel zwischen beiden Pflegeformen aufgeteilt werden. Damit entfällt die bisherige Mindestvoraussetzung, dass die Pflegeperson mindestens sechs Monate lang häusliche Pflege geleistet haben muss, bevor Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden kann.
Diese Neuerung gibt pflegenden Angehörigen mehr Spielraum, um die Unterstützung bedarfsgerecht zu nutzen.
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, deren private Pflegeperson für mindestens sechs Monate die Pflege übernommen hat.
Die bisherigen Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege werden zusammengelegt. Statt einzelner Beträge steht ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € zur Verfügung, das flexibel zwischen beiden Pflegeformen aufgeteilt werden kann.
Ja, das Budget kann individuell genutzt werden – entweder vollständig für eine der beiden Pflegeformen oder aufgeteilt nach Bedarf.
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